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Rechnung stellen

Wer als Unternehmer oder Freiberufler eine Leistung erbracht hat, möchte natürlich auch, dass diese Leistung entsprechend vergütet wird. Um die Vergütung zu erhalten, muss der Leistungserbringer somit eine Rechnung schreiben. Beim Schreiben von Rechnungen sollten einige wichtige Punkte beachtet werden müssen.

Pflichtbestandteile

Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Pflichtbestandteilen vor, die in einer Rechnung enthalten sein müssen. Bei diesen Pflichtbestandteilen handelt es sich zum einen um organisatorische und zum anderen um steuerliche Pflichtangaben.

Zu den organisatorischen Pflichtangaben in einer Rechnung gehören zunächst die Namen und Anschriften des Leistungserbringers und des Rechnungsempfängers.

Zudem müssen die erbrachten Leistungen oder gelieferten Produkte aufgelistet und beschrieben werden. Neben der genauen Bezeichnung gehören hierzu die Anzahl, die Artikeln, die Einzelpreise und die Gesamtpreise pro Position. Jede Rechnung benötigt ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer die fortlaufend sein muss. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Rechnungen nicht abgerechnet und damit Steuern hinterzogen werden können.

Ebenfalls ein organisatorischer Pflichtbestandteil ist die Angabe des Termins, an dem ein Produkt versandt, geliefert oder übergeben oder an dem eine Dienstleistung erbracht wurde. Entspricht das Rechnungsdatum dem Lieferdatum, genügt jedoch ein entsprechender Hinweis.

Außerdem ist es sinnvoll, die Bezahlmöglichkeiten und die Bankverbindung aufzuführen, damit der Rechnungsempfänger die Rechnung auch bezahlen kann. Arbeitet der Unternehmer auch mit ausländischen Kunden zusammen, ist es darüber hinaus ratsam, die internationalen Bankdaten bestehend aus BIC und IBAN anzugeben.

Neben diesen organisatorischen Pflichtangaben muss der Unternehmer auch einige steuerliche Pflichtangaben in seine Rechnung schreiben. Diese können allerdings je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen. Da es in Deutschland derzeit unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt, muss jeweils der Mehrwertsteuersatz aufgeführt werden, der für das Produkt oder die Dienstleistung gilt. Dabei muss der Betrag der Mehrwertsteuer als separater Einzelbetrag ausgewiesen werden und sofern unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten, müssen diese alle einzeln aufgelistet sein. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den Preisen für die Produkte oder Dienstleitungen und der darauf anfallenden Mehrwertsteuer zusammen.

Als weiteres steuerliches Pflichtelement muss eine Rechnung immer eine Steuernummer enthalten. Dabei kann der Unternehmer allerdings wählen, ob er seine Steuernummer oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben möchte. Eine Steuernummer erhält grundsätzlich jeder Steuerpflichtige, die Umsatzsteueridentifikationsnummer hingehen muss beim Finanzamt beantragt werden.

 

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